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Marktgemeinde
Obertrum am See

Verordnung betreffend Waldbrandschutz

Veröffentlichungsdatum28.04.2026Lesedauer< 1 Minute
Im Bundesland Salzburg herrscht derzeit akute Waldbrandgefahr. Das Hantieren mit offenem Feuer oder das Rauchen im Wald oder in der Nähe sind strengstens verboten.

Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald sind mit sofortiger Wirkung im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.