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Marktgemeinde
Obertrum am See

Verbot - Füttern von Wildvögel

Veröffentlichungsdatum11.01.2022Lesedauer< 1 Minute
Fütterungsverbot Wildvögel

Verbot des Fütterns von Wildvögeln an öffentlich stehenden Gewässern

Das Füttern von Wildvögel (Schwäne, Enten, Möwen, udgl.) und das Auslegen von Futter ist an öffentlichen (allgemein zugänglichen), stehenden Gewässer untersagt. Dieses Verbot gilt sowohl für die Gewässer selbst, als auch für den angrenzenden Uferbereich, im Falle von Strandbäder, für deren gesamten Bereich.