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Marktgemeinde
Obertrum am See

Solarförderung

Grundlage für die Auszahlung:
Förderungszusage des Landes

Die Solarförderung wurde ab 01.01.2010 wie folgt beschlossen:

Errichtung einer Solaranlage für Warmwassererzeugung und/oder zur Heizungsunterstützung
€ 150,00 Sockelbetrag
+ € 40,00/ bis max. 12

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten