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Grundlage für die Auszahlung: Förderungszusage des Landes
Die Solarförderung wurde ab 01.01.2010 wie folgt beschlossen: Errichtung einer Solaranlage für Warmwassererzeugung und/oder zur Heizungsunterstützung € 150,00 Sockelbetrag + € 40,00/m² bis max. 12m²
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