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Obertrum am See

Reparaturbonus – repariert statt ausrangiert

Veröffentlichungsdatum09.06.2022Lesedauer1 Minute
Reparaturbonus

Der Reparaturbonus ist eine Förderung für die Reparatur von Elektrogeräten und ist bis Ende 2023 gültig bzw. so lange das Budget reicht.

Wer kann eine Förderung beantragen?                               

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Es werden 50% der Brutto-Kosten übernommen. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden wie Küchenmaschinen, Staubsauger, Waschmaschinen, Smartphones usw.

Wie kann ich einen Reparaturbon beantragen?

Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert online beantragt werden. Innerhalb von drei Wochen kann der Reparaturbon bei einem der teilnehmenden Partnerbetrieben eingelöst werden. 

Nähere Informationen unter www.reparaturbonus.at