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Marktgemeinde
Obertrum am See

Neuausstellung Reisepass und Personalausweis

Veröffentlichungsdatum28.04.2022Lesedauer1 Minute
Foto für Informationen zur Neuausstellung von Reisepässen

Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
  • Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

Beachten Sie:

Reisedokument ist der REISEPASS oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist KEIN Reisedokument und auch kein Identitätsnachweis.

Beantragung wo: 

  • unabhängig vom Wohnsitz generell bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder BH)
  • Dauer innerhalb fünf Arbeitstagen (Not- oder Expresspässe ausschl. Magistrat/BH)
  • beim Gemeindeamt
     Dauer ca. 10 – 14 Arbeitstage ab Eingang der Zahlung und vollständig ausgefülltem Antrag mit neuem Passfoto bei BH Salzburg-Umgebung

Kosten: 

  • Kinderpass bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei bei erster Ausstellung (2 Jahre gültig)
  • Kinderpass ab vollendetem 2. – 12. Lebensjahr: € 30,00 (5 Jahre gültig)
  • Reisepass ab vollendetem 12. Lebensjahr: € 75,90 (10 Jahre gültig / mit Fingerprint)
  • Personalausweis: bis 2. Lebensjahr: gebührenfrei, bis 16. Lebensjahr: € 26,30, älter: € 61,50

Zuständig am Marktgemeindeamt Obertrum am See ist das Meldeamt.


www.oesterreich.gv.at - Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Reisedokumenten.