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Marktgemeinde
Obertrum am See

Kinderbetreuung durch Tagesmütter

Vor Inanspruchnahme der Kinderbetreuung über eine Institution (wie zum Beispiel Hilfswerk, TEZ) ist vorab die Kostenübernahme mit dem Gemeindeamt abzuklären.

Arbeitsbestätigungen mit detaillierten Dienstzeiten sind von beiden Elternteilen vorzulegen.

Zuständig