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Marktgemeinde
Obertrum am See

Hundesteuer

Gemäß der Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz müssen Personen die einen über 12 Wochen alten Hund halten, diesen innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung am Gemeindeamt ihres Hauptwohnsitzes anmelden. 

Die Meldung muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Hundehalters
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
  • Chipnummer
  • Sachkundenachweis (Ausbildung des Hundehalters von mindestens 2 Kursstunden)
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Hund über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,00

Für die Erstellung eines Sachkundenachweises zugelassen:

Polivet Tierärzteteam Karasek GmbH, Hauptstraße 20, 5162 Obertrum am See, VR Dr. Erich Karasek, www.polivet.at, Tel. 06219/6315

Weitere zugelassene Institutionen für die Erstellung eines Sachkundenachweises finden Sie unter: www.salzburg.gv.at/hundehaltung!

Zuständig