Startseite | Meine Seite
Grundlage für die Auszahlung der Förderung:Zusicherung der Kammer f. Land- u. Forstwirtschaft über die Gewährung einer Förderung
zur Feststellung der zu fördernden m³-Anzahl:- Baubeschreibung- Bauvollendungsanzeige
Die Förderungsbeträge wurden ab 01.01.2010 wie folgt beschlossen:€ 9,00/m³ Grubenraum - Höchstgrenze € 3.375,00/Grubenraum
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug