Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen
(Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden) - Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gebühren:
Für die Ermittlung der Niederschrift wird eine Pauschale von € 50,00 Bundesgebühren verrechnet, bei ausländischen Dokumenten wird eine Pauschale im Betrag von € 80,00 Bundesgebühren fällig - Verwaltungsabgaben werden gesondert berechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.
www.oesterreich.gv.at