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Marktgemeinde
Obertrum am See

Eheschließung

Bitte mitbringen:

  1. Amtlichen Lichtbildausweis
  2. Geburtenbuchabschrift,
  3. Staatsbürgerschaftsnachweis,
  4. Heiratsurkunden von Vorehen,
  5. Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  6. Nachweise über die Auflösung der Vorehen
    (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  7. Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  8. Meldenachweise
  9. Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  10. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  11. Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)

Gebühren:
Für die Ermittlung der Niederschrift wird eine Pauschale von € 50,00 Bundesgebühren verrechnet, bei ausländischen Dokumenten wird eine Pauschale im Betrag von € 80,00 Bundesgebühren fällig - Verwaltungsabgaben werden gesondert berechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.

www.oesterreich.gv.at

Zuständig